Holzenkamp/Stier: Regierung stärkt Tierschutz

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag hat am gestrigen Mittwoch in
einer öffentlichen Anhörung eine Änderung des Tierschutzgesetzes
diskutiert. Hierzu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der
zuständige Berichterstatter Dieter Stier:

„Die Anhörung hat gezeigt, dass Deutschland sowohl in der
Tierhaltung als auch bei den Regelungen für Tierversuche ein sehr
hohes Niveau hat. Mit der vorgelegten Novelle des Tierschutzgesetzes
wird die Bundesregierung den Tierschutz in Deutschland noch einmal
weiterentwickeln.

Der vorliegende Gesetzentwurf setzt nicht nur die
EU-Tierversuchs-Richtlinie um sondern regelt auch den Ausstieg aus
der betäubungslosen Ferkelkastration. Darüber hinaus konkretisiert er
die Voraussetzungen für die Haltung und den Transport von bestimmten
Wildtieren im Zirkus.

Die Anhörung hat auch gezeigt, dass hinsichtlich der
Praktikabilität des Tierschutzes in der Tierhaltung noch viele Fragen
geklärt werden müssen. So zum Beispiel: Wie können Tierwohlkriterien
klar fassbar gemacht werden? Wie können die Tierhalter sie praktisch
anwenden? Wie ist die Umsetzung nachprüfbar? Auch die Frage, wie
Verbraucher Tierschutzstandards zur Durchsetzung verhelfen können,
wurde erörtert. So haben es die Verbraucher nach Meinung von Experten
selbst in der Hand, Fleisch von Tieren aus der Ökotierhaltung zu
kaufen. Allerdings liegt der Anteil von ökologischen Fleischprodukten
heute bei gerade einmal bei 0,5 bis 4,0 Prozent. Hier gibt es eine
deutliche Diskrepanz zwischen der Äußerung von Verbrauchern in
Umfragen und der Wirklichkeit an der Ladentheke.

Kritisch wurde von einzelnen Experten zudem die konkrete zeitliche
Festlegung auf den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration
gesehen. Denn im Moment gebe es für den Großteil der Ferkelerzeuger
noch keine praktikable und finanzierbare Alternativmethode.

Auch das Verbot des Schenkelbrandes als Kennzeichnungsmethode bei
Pferden wurde intensiv diskutiert. So sei die Notwendigkeit eines
Verbotes aus Tierschutzgründen nicht überzeugend, hieß es. Darüber
hinaus wurde auf die hohe kulturelle Bedeutung des Brandzeichens für
die deutsche Pferdezucht verwiesen. Deshalb sollte auch in
Deutschland von der Möglichkeit der EU-Vorgaben Gebrauch gemacht
werden, für die Kennzeichnung von Pferden den Heißbrand zu nutzen.

Besonders begrüßen wir die Feststellung des Tierschutzbundes, dass
die Anzahl der gehaltenen Tiere allein kein Kriterium für schlechtere
Tierhaltungsbedingungen sei. Diese Position ist eine gute Grundlage
zur Weiterentwicklung von Tierschutzstandards in der gesamten
Nutztierhaltung.

Wir werden uns jetzt in den Fraktionen von CDU/CSU und FDP den
Gesetzentwurf noch einmal genau anschauen und dann entscheiden, an
welchen Stellen Nachbesserungen notwendig sind.“

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