In der Conterganstiftung eskalieren die Auseinandersetzungen – Betroffenenvertreter ruft Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen an

Die Geschichte begann, als Christian
Stürmer am 4.3.2016 eine vermeintlich fehlgeleitete E-Mail erhielt,
die unter anderem auch an das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend von der Conterganstiftung versandt wurde.
Dieser E-Mail waren – völlig ungeschützt und ungesichert – fünf
Dateien angehängt, in welchen unter den jeweiligen Aktenzeichen der
Betroffenen, sämtliche jemals beantragten spezifischen Leistungen,
wie Hilfsmittel, die hierfür jeweils beantragte und bewilligte Summe,
Widersprüche und Klagen enthalten waren.

Nachdem der Betroffenenvertreter Christian Stürmer hierzu
Aufklärung verlangte, hat der Vorstand der Stiftung versucht, ihn mit
Drohungen dazu zu bewegen, dass er sich schriftlich verpflichten
sollte, insbesondere die Existenz der E-Mail nicht mehr zu
thematisieren, wie die Rechtsanwältin von Christian Stürmer, Karin
Buder, erläutert. Hierzu ergänzt Stürmer: „Wir Betroffenenvertreter
haben es aufgrund unserer strukturellen Unterlegenheit im
Stiftungsrat schon schwer genug. Da können wir es nicht hinnehmen,
wenn versucht wird, uns mundtot zu machen.“

Stürmer hat in der folgenden Stiftungsratsitzung pflichtgemäß
nachgefragt, woraufhin ihm von der Stiftung erneut eine Erklärung
zugeschickt wurde, die er unterschreiben sollte. Hätte er das getan,
wäre es ihm bei Strafe endgültig verboten, die E-Mail zu
thematisieren. Der Betroffenenvertreter Stürmer dazu: „Nicht nur
wegen des mehr als fraglichen Umgangs der Stiftung mit dem
Betroffenendaten, was auch schon durch die
Bundesdatenschutzbeauftragte offiziell beanstandet wurde, sondern
auch wegen der Wiederholungsgefahr, uns Betroffenenvertreter mundtot
machen zu wollen, muss klargestellt werden, dass der
Stiftungsvorstand einen solchen Umgang mit den Betroffenenvertretern
zu unterlassen hat.“

Die von Christian Stürmer eingereichte Klage beim
Verwaltungsgericht Köln wurde abgewiesen, insbesondere, weil
angeblich die Stiftung später erklärt habe, dass man die E-Mail doch
thematisieren dürfe. „Hierdurch“, so Stürmer, „wäre doch nicht die
Wiederholungsgefahr gebannt, Betroffenenvertreter bezüglich des
Fehlverhaltens der Stiftung mundtot machen zu wollen.“

Wir werden das Oberverwaltungsgericht NRW anrufen, so die
Rechtsanwältin Karin Buder, die erläutert: „Es ist überhaupt
fraglich, ob die Stiftung in dem Verfahren ordnungsgemäß vertreten
war und ist. Der Stiftungsvorstand hat seinen Rücktritt erklärt und
es ist mit nichts belegt, dass er neu berufen wurde.“

Nach Ansicht von Stürmer ginge es in dem Verfahren nur darum, die
Betroffenvertreter einzuschüchtern, Stürmer dazu: „Man versucht mit
aller Kraft, dass ich die Anwaltskosten aus meiner eigenen privaten
Tasche zahle. Ich gehe davon aus, dass man mit dem Aufbau von
Kostenrisiken abschrecken will, dass wir Betroffenenvertreter unsere
Rechte wahrnehmen – traurig, dass das Bundesfamilienministerium trotz
der Leistungsverbesserungen durch den Deutschen Bundestag an dem
Umgang mit den Betroffenen festhält.“

Pressekontakt:
Christian Stürmer – Tel.: 01727935325 –
Rechtsanwältin Buder – Telefon: 06462 91699-0.
Pressefoto Stürmer: http://www.contergannetzwerk.de/index.php/pressee
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Informationen facebook: https://www.facebook.com/chr.stuermer

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