Innenminister Herrmann legt dem Landtag ersten Sponsoringbericht für die Bayerische Staatsverwaltung vor: –Transparenz und Klarheit oberstes Gebot–

s Innenminister Joachim Herrmann hat dem Landtag den ersten Sponsoringbericht für die Bayerische Staatsverwaltung vorgelegt. Der Innenminister unterstrich dabei: „Oberstes Gebot bei Zuwendungen an den Staat ist die Wahrung der Neutralität des Staates durch klare Verfahren und möglichst große Transparenz. Die Staatsregierung hat daher im Jahr 2010 eine Richtlinie erlassen, die einen einheitlichen Rahmen zur Zulässigkeit, zum Verfahren und zur Offenlegung von Zuwendungen in Form von Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen an staatliche Stellen vorgibt. Sie dient damit auch der Vorbeugung gegen jede Form der Korruption.“ Die notwendige Transparenz und Kontrolle beim Sponsoring werde vor allem durch die Berichtspflicht des Innenministeriums für die gesamte Staatsverwaltung gegenüber dem Landtag gewährleistet. In dem Bericht werden sämtliche Leistungen ab einem Wert von mehr als 1.000 Euro dargestellt. Im Internet kann sich unter www.innenministerium.bayern.de/buerger/staat/sponsoring jeder ein Bild davon machen, wo private Zuwendungen an den Staat erfolgen.
Der Bericht für die Zeit vom 1. November 2010 bis 31. Dezember 2011 weist für 178 Maßnahmen Leistungen in Höhe von insgesamt 2.220.650 Euro aus. Davon entfallen für zwei Monate im Jahr in 2010 521.460 Euro (26 Maßnahmen) und für das Jahr 2011 1.699.190 Euro (152 Maßnahmen).
Spitzenreiter, sowohl bei der Zahl der Maßnahmen (83), als auch beim Umfang der Leistungen (704.232 Euro), ist der Geschäftsbereich des Kultusministeriums. Im Geschäftsbereich des Finanzministeriums sind dagegen gar keine Unterstützungsleistungen geflossen. Der Wert der einzelnen Leistungen betrug durchschnittlich rund 12.400 Euro, variierte aber zwischen 1.072 Euro und 250.000 Euro.
Herrmann sagte, ohne die finanzielle Unterstützung durch private Personen oder Institutionen hätten die im Bericht aufgelisteten und zahlreiche kleinere Vorhaben (mit Leistungen bis zu 1.000 Euro) nicht oder nur in geringerem Umfang verwirklicht werden können.
Der Bericht enthält keine Unterstützungsleistungen an Hochschulen, Einrichtungen im Kunstbereich, den Bayerischen Landtag und die Kommunen, da die Sponsoringrichtlinie für diese nicht gilt. Zum 1. Mai 2014 wird das Innenministerium den zweiten Bericht über Sponsoringleistungen an die Bayerischen Staatsverwaltung in den Jahren 2012 und 2013 abgegeben.

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