Die Kindernothilfe ruft zur Teilnahme am 21.
Medienpreis „Kinderrechte in der Einen Welt“ auf. Bis zum 31. Mai
2019 können hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten Beiträge
zum Thema Kinderrechte und deren Verletzungen einreichen. Eine
unabhängige Jury vergibt den Medienpreis in den Kategorien TV,
Hörfunk und Print/Online. Darüber hinaus verleiht eine Kinderjury
ihren eigenen Preis.
Ab sofort können sich hauptberufliche Journalisten und Autoren,
die im Jahr 2018 einen Beitrag zum Thema Kinderrechte und
Kindesrechtsverletzungen im deutschsprachigen Raum erstveröffentlicht
haben, um den Medienpreis der Kindernothilfe bewerben. Eine
unabhängige, hochkarätig besetzte Fachjury entscheidet über
Nominierungen und Preisträger. Für den Preis der Kinderjury
nominieren Mädchen und Jungen zwischen neun und elf Jahren Beiträge
aus TV, Hörfunk und Print/Online, die sich explizit an Kinder und
Jugendliche richten.
Nicht zulässig sind fiktionale Arbeiten sowie Berichte über
Projekte oder Personen, die von der Kindernothilfe unterstützt
werden. Verliehen wird der 21. Medienpreis „Kinderrechte in der Einen
Welt“ im November 2019. Das Preisgeld in Höhe von jeweils 2.500 Euro
wird von Unterstützern der Kindernothilfe zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen rund um den Medienpreis finden Sie unter:
www.kindernothilfe.de/medienpreis
Pressekontakt:
Angelika Böhling, Pressesprecherin
Angelika.Boehling@kindernothilfe.de
Tel.: 0203.7789-230
mobil: 0178.8808013
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