Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes
zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und
Vermögensanlagenrechts beschlossen. Dazu erklärt der haushalts- und
finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Bartholomäus Kalb:
„Durch den heute beschlossenen Gesetzentwurf wird der
Anlegerschutz im Bereich des so genannten Grauen Kapitalmarkts
gestärkt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es zwischen Anlegern
auf der einen Seite und Anlageberatern und -vermittlern auf der
anderen Seite ein Ungleichgewicht gibt. Diesem Ungleichgewicht wollen
wir entgegenwirken.
In Folge einer eingeschränkten staatlichen Kontrolle finden sich
auf dem Grauen Kapitalmarkt leider auch unseriöse Anbieter. Die
gesetzliche Beschränkung der Aufsicht auf die bloße Kontrolle der
Vollständigkeit der Verkaufsprospekte greift zu kurz. Auch der Graue
Kapitalmarkt sollte mit klaren Verhaltens- und Haftungsregeln
versehen werden, die an die Produkte des grauen Kapitalmarktes
angepasst sind. Alle Finanzmarktprodukte und Anbieter sollten
prinzipiell einer produktspezifischen staatlichen Kontrolle und
spezifischen Produktanforderungen unterliegen.
Mit dem Gesetzentwurf setzen wir sowohl bei den Produkten als auch
bei den Vermittlern solcher Produkte an. Die Anforderungen an die
Verkaufsprospekte erhöhen wir: Sie müssen künftig Angaben über die
Zuverlässigkeit des Emittenten enthalten und werden von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht intensiver geprüft.
Zur besseren Anlegerinformation werden zudem Kurzinformationsblätter
für Vermögensanlagen vorgeschrieben.
Was die Tätigkeit der Finanzanlagenvermittler angeht, unterfällt
diese wie bislang der Gewerbeaufsicht. Die Anforderungen an die
Vermittler steigen jedoch: Sie müssen künftig ihre Sachkunde durch
eine entsprechende Prüfung oder durch eine gleichgestellte
Berufsqualifikation nachweisen, eine Berufshaftpflichtversicherung
abschließen und sich in dem bereits für Versicherungsvermittler
geführten Vermittlerregister registrieren lassen.
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