Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur
Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung
(Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) in zweiter und dritter Lesung
verabschiedet. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus
Kalb:
„Mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz ziehen wir die notwendigen
Konsequenzen aus der Selbstanzeigeflut nach der Diskussion um den
Kauf von Steuerdaten. Wir erhöhen den Druck auf Steuerhinterzieher:
Das planvolle Vorgehen von Steuerhinterziehern werden wir nicht mehr
ohne Weiteres mit Strafbefreiung belohnen. Taktischen Spielereien mit
der Selbstanzeige erteilen wir eine klare Absage.
Wir wollen an der Selbstanzeige für den reuigen Täter festhalten,
der kalkulierende Steuerhinterzieher soll sie künftig aber nicht mehr
nutzen können. Wer zukünftig diese Brücke zur Steuerehrlichkeit
nutzen will und sich selbst anzeigt, muss alles aufdecken. Auch
bezüglich des Zeitpunktes der Tatendeckung haben wir die
Voraussetzungen verschärft. Für Reue ist es zu spät, wenn der Prüfer
bereits vor der Tür steht. Ab Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ist
eine strafbefreiende Selbstanzeige ausgeschlossen.
Zudem kann Unehrlichkeit bei der Steuer künftig auch ohne Strafe
teuer werden. Sind die hinterzogenen Summen höher, ist die
Strafbefreiung nur noch mit einem Zuschlag in Höhe von fünf Prozent
auf die hinterzogenen Steuern zu bekommen.“
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