Kalb: Schutz der Privatanleger verbessert

Der Deutsche Bundestag hat das Anlegerschutz- und
Funktionsverbesserungsgesetz in zweiter und dritter Lesung
verabschiedet. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus
Kalb:

„Die Finanzkrise hat gezeigt, dass dem Vertrauen in die Integrität
und Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte große Bedeutung zukommt. Auch
viele Privatanleger haben in der Finanzkrise Geld verloren. Die
Erfahrungen haben gezeigt, dass es zwischen Anlegern auf der einen
Seite und Anlageberatern und -vermittlern auf der anderen Seite ein
Ungleichgewicht gibt. Diesem Ungleichgewicht wollen wir
entgegenwirken

Deshalb verfolgen wir mit dem Anlegerschutz- und
Funktionsverbesserungsgesetz das Ziel, bestehende Vorschriften zu
ergänzen, um den Privatanlegern bessere Informationen zu ermöglichen
und um Aufsicht, Unternehmen und professionellen Marktteilnehmern ein
besseres Bild über das Marktgeschehen zu vermitteln. Zudem sollen
Risiken aus spekulativen Geschäften verringert werden. Die Anleger
offener Immobilienfonds werden besser vor den Folgen eines
plötzlichen Rückzugs insbesondere großer Investoren geschützt. Dazu
sind Mindesthalte- und Kündigungsfristen für große Beträge
vorgesehen.

Das Gesetz sieht auch die Einführung eines
Produktinformationsblattes vor. Auf zwei Seiten soll der Anleger
künftig über wesentliche Merkmale eines Finanzproduktes kurz und gut
verständlich informiert werden. Durch die Vergleichbarkeit der
Produkte soll dem Kunden bei Investitionsentscheidungen eine
Einschätzung und ein Vergleich verschiedener Finanzinstrumente
ermöglicht werden.“

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