Gesetzlich versicherte Pflegebedürftige können
für den Einbau eines fest installierten Treppenliftes einmalig bis zu
2557 Euro Zuschuss bekommen. Das gilt, wenn dieser „zur Verbesserung
des individuellen Wohnumfeldes eines Pflegebedürftigen beiträgt“,
sagt Michael Bernatek, Sprecher des AOK-Bundesverbandes, in der
„Apotheken-Umschau“. Wer solche Anschaffungen oder Umbaumaßnahmen
plane, solle sich vorab bei seiner Pflegekasse informieren. Diese
sind bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.
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Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 12/2011 A liegt in den
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