Ob bodengleiche Dusche, eine Auffahrrampe oder
Türen, die sich mit dem Rollstuhl passieren lassen: Wenn es nötig
ist, muss ein Vermieter alters- oder behindertengerechte Umbauten
zulassen, berichtet das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“.
Grundsätzlich kann ein Hausbesitzer aber darauf bestehen, dass solche
Umbauten beim Auszug wieder rückgängig gemacht werden, und als
Sicherheit dafür eine zusätzliche Kaution verlangen. Dies lässt sich
umgehen, indem Mieter und Vermieter eine freiwillige
„Modernisierungsvereinbarung“ treffen. In ihr wird festgehalten, dass
die Umbauten, deren Kosten der Mieter getragen hat, beim Auszug
verbleiben können.
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Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 3/2011 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
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