Kaster: Koalition stärkt Minderheitenrechte der Opposition

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung hat gestern eine Änderung der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages zur Stärkung der Minderheitenrechte der
Opposition beschlossen. Dazu erklärt der Obmann und Parlamentarische
Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernhard Kaster:

„Mit dem Beschluss zur Ausweitung der Minderheitenrechte in der
18. Wahlperiode ist sichergestellt, dass GRÜNE und LINKE ihre
Oppositionsrolle effektiv wahrnehmen können.

Die große Koalition hatte bereits im Koalitionsvertrag
festgeschrieben, die Oppositionsrechte zu stärken. Dies ist einmalig
in der Geschichte des Deutschen Bundestages.

Mit Blick auf die vorgesehene Redezeit verfügen GRÜNE und LINKE
jetzt sogar über die weitreichendsten Redeanteile, die kleinere
Oppositionsfraktionen je hatten.

Kurz gesagt: GRÜNE und LINKE haben die Bundestagswahl klar
verloren. Sie erhalten als Oppositionsfraktionen dennoch wesentlich
mehr Rechte als ihnen die Wählerinnen und Wähler zugestanden haben.

So werden Minderheitsquoren, z.B. für die Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses und einer Enquete-Kommission, so geändert,
dass der Antrag von 120 Mitgliedern des Bundestages ausreicht. Auf
Wunsch der Oppositionsfraktionen wurde auch beschlossen, klar zu
stellen, dass die Regelungen nicht durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit
aufgehoben werden können.

Die Zustimmung von Bündnis90/Die Grünen zum Vorschlag der
Koalition unterstreicht, dass wir eine ausgewogene Regelung gefunden
haben.“

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