Die Leistungen für benachteiligte Kinder und
Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden
Form schlicht nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu
ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisieren
der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund.
Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle
profitieren nur weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler
unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten
„soziokulturellen Teilhabeleistungen“. Die Leistungsart sieht eine
monatliche Förderung von zehn Euro pro Kind für beispielsweise
Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Musikunterreicht vor und war
2011 neu eingeführt worden. Anlass war ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hatte, dass Bildung und
Teilhabe für Kinder und Jugendliche über die regulären Regelsätze in
Hartz IV nicht angemessen abgesichert sind.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche
Kinderschutzbund Bundesverband sehen in den Ergebnissen der Studie
den Beleg für das Scheitern des damals geschnürten „Bildungs- und
Teilhabepaketes“ und fordern eine Totalreform. Notwendig sei die
Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im
Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und die Einführung einer
existenzsichernden, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.
„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist gefloppt, geht komplett an
der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei
und läuft in der Praxis ins Leere“, kritisiert Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Die
soziokulturellen Leistungen kommen laut Expertise bei der großen
Mehrheit der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und
Jugendlichen zwischen sechs und 15 Jahren nicht an. Die Studie belegt
deutliche regionale Unterschiede, insgesamt sei aber in einem
Großteil der Kommunen die durchschnittliche Quote bewilligter Anträge
und festgestellter Ansprüche „niederschmetternd gering“. Statt auf
ein bürokratisches Konzept zu bauen, das Familien verärgert und die
kommunale Verwaltung und Leistungsanbieter belastet, brauche es daher
einen Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, so
die gemeinsame Forderung von DKSB und Paritätischem
Wohlfahrtsverband. „Teilhabechancen dürfen nicht von der Herkunft
abhängen. Es geht darum, Angebote für alle Kinder und Jugendlichen zu
schaffen, die sie in ihrer Entwicklung fördern“, so Schneider.
„Das Bildungs- und Teilhabepaket stigmatisiert Kinder, weil es sie
immer wieder dazu zwingt, sich in Schule und Freizeit als arm zu
outen“, warnt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Hinzu kommt, dass die
einzelnen Leistungen in ihrer Höhe bereits bei der Einführung nicht
ausreichend waren und seitdem nie erhöht wurden.“ Das werde
insbesondere am Beispiel des Schulbedarfes deutlich: „Eine
Schulerstausstattung, die wir auf der Grundlage von
Informationsblättern von Schulen zusammengestellt haben, kostet mehr
als doppelt so viel als vom Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen“,
betont Hilgers.
Anlässlich des Weltkindertages am 20. September rufen die Verbände
zu lokalen Aktionen und Veranstaltungen rum um das Thema Kinderrechte
und Kinderarmut auf. Mehr unter: www.dksb.de,
www.mensch-du-hast-recht.de, www.kinderarmut-hat-folgen.de
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Der Paritätische Gesamtverband,
Tel.030-24636-305,pr@paritaet.org
Franziska Fischer, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband,
Tel.030-214809-20,fischer@dksb.de
Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell