Das ganze Tatgeschehen sei nur möglich, wo Priester ihre Rolle als Seelsorger ausnützten, „um die Opfer körperlich und geistig verfügbar zu machen“, sagte Schüller dazu. Es sei „realitätsfern und pervers“, davon auszugehen, dass ein Priester seine Opfer zwar im dienstlichen Kontext rekrutieren könne, sie dann aber privat vergewaltige. Opferanwalt Eberhard Luetjohann sagte der Zeitung, die Argumentation des Gerichts laufe auf einen „Freibrief“ für die Kirche hinaus: „“Dann können Priester eigentlich machen, was sie wollen – die Kirche ist immer außen vor.“ Luetjohann kündigte an, gegenüber dem Gericht Stellung zu nehmen und einen weiteren Zeugen zu benennen. Angesichts der schwierigen Beweislage – Belege über die von der Klägerseite geltend gemachten Aufenthalt des Opfers beim späteren Täter im Priesterseminar existieren nicht mehr, Beichten des Opfers beim Täter fanden naturgemäß ohne Zeugen statt – hält Luetjohann eine Umkehr der Beweislast für geboten. Der Anwalt: „Die Sache ist noch nicht zu Ende.“
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