1. Individuelles und vollumfängliches Waffenverbot (inklusive aller Arten von Messern) für Asylsuchende. Wiederholter Verstoß führt zum Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung.
2. Sämtliche Erstaufnahmestellen und Asylunterkünfte werden zu Waffenverbotszonen erklärt, in denen Messer nur bis zu einer Klingenlänge von 4 Zentimetern erlaubt sind.
3. Verbot der Abgabe von Messern jenseits 4 Zentimeter Klingenlänge an Asylsuchende für den Einzel- und Onlinehandel. Bei Zuwiderhandlung entsprechend hohe Geldstrafen.
4. Klares und robustes Mandat für Polizei und Ordnungsbehörden, diese Verbote und Regeln zu kontrollieren und durchzusetzen.
Darüber hinaus sieht der BZL folgende weitern Maßnahmen als dringend geboten:
1. Individuelles und vollumfängliches Waffenverbot (inklusive aller Arten von Messern) für Personen, die wegen eines Gewaltdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Erweiterung der Befugnisse für die Polizei, die im Waffengesetz bereits bestehenden Regelungen zu Messerverboten anlassunabhängig jederzeit und überall zu kontrollieren.
3. Drastische Erhöhung des Polizeipersonals in den Innenstädten, an Bahnhöfen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen.
Dazu Matthias Klotz: „Das sind klare und unmissverständliche Regeln, die an die Ursache gehen und die auch effizient kontrolliert werden können. Wenn dann noch das Polizeipersonal entsprechend erhöht und besser ausgerüstet wird, haben wir ein handfestes Maßnahmenpaket, das im Gegensatz zu einer Waffenrechtsverschärfung auch Wirkung zeigen wird.“
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