Köln. Die Abschiebung radikaler Islamisten stellt die
nordrhein-westfälischen Behörden vor Probleme. Wie das
NRW-Flüchtlingsministerium dem „Kölner Stadt-Anzeiger“
(Dienstag-Ausgabe) auf Anfrage mitteilte, können derzeit 16 Gefährder
nicht abgeschoben werden, obwohl sie ausreisepflichtig wären. Die
Gründe sind dafür vielfältig: Sechs islamische Radikale müssten
eigentlich direkt zurückgeführt werden. Da in diesen Fällen Papiere
des Heimatlandes fehlen oder die Staatsangehörigkeit zweifelhaft
erscheint, müssen diese Personen nicht ausreisen. Zehn weitere
Gefährder verfügen über kein deutsches Aufenthaltsrecht und müssten
ebenfalls zurück in ihr Heimatland. Hier bestehen ebenfalls
Ausreisehindernisse. Für manche Extremisten haben die Gerichte
beispielsweise ein Abschiebeverbot verhängt, weil ihnen in ihrer
Heimat möglicherweise Folter droht.
So etwa bei dem Tunesier Sami Ben Mohamed A. Der Prediger aus
Bochum mit Verbindungen in die radikal-islamische Salafisten-Szene,
wehrt sich seit zwölf Jahren erfolgreich gegen den Rücktransfer in
seine tunesische Heimat. Der angebliche Leibwächter Osama Bin Ladens
soll laut Erkenntnissen der Staatsschützer früher Verbindungen zu
Ramzi Binalschibh, dem Chefplaner der Flugzeugattacken vom 11.
September 2001 in den USA, gehabt haben. Wie aus Ermittlungsakten
hervorgeht, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegen, hatte der
Bochumer enge Kontakte zum mutmaßlichen IS-Statthalter in
Deutschland, Abu Walaa. Ende Dezember 2015 lud er den inzwischen
inhaftierten Hassprediger aus Hildesheim nach Bochum in eine
Karateschule zum Essen und einen Besuch in der Sauna ein.
https://www.ksta.de/politik/aufgeschoben-statt-abgeschoben-nrw-kan
n-16-islamistische-gefaehrder-nicht-ausweisen-30566150
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