Überflüssig
Sandro Schmidt zu Kinderrechten im Grundgesetz
Kinder sind besonders schützenswert und besonders schutzbedürftig. Darin
zumindest herrscht Einigkeit. Doch brauchen wir deswegen einen Passus in der
Verfassung, der Kinderrechte über die ohnehin jedem Menschen verbrieften
Grundrechte eigens festschreibt? Und wenn ja: Wird man dasselbe bald für ebenso
besonders schützenswerte Menschen wie Demente oder Behinderte einfordern wollen?
Im Artikel 6 Grundgesetz heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das
natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über
ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Also: Eltern erziehen. Und
wenn sie das zum Schaden des Kindes versäumen, darf der Staat, etwa durch
Jugendämter, eingreifen. Gut so. Warum also das Grundgesetz aufblähen, wenn das
Wesentliche garantiert ist? Oder soll durch weitergehende Bestimmungen das
elterliche Grundrecht auf Erziehung ausgehebelt werden, sich der Staat mehr und
mehr einmischen dürfen? Manche möchten das offenbar. Diversen
Kinderorganisationen geht der gemäßigte Vorschlag von Justizministerin Christine
Lambrecht nicht weit genug, weil er - und das stimmt – kaum Neuerungen
bietet. Andere wie Grüne und Linke halten ihn genau aus diesem Grunde für
überflüssig. Eine Änderung des Grundgesetzes braucht im Bundestag und Bundesrat
jeweils eine Zweidrittel Mehrheit. Und man darf hoffen, dass die sich beim Thema
Kinderrechte nicht findet. Denn entweder bringt die Ergänzung keine
nennenswerten Fortschritte über die bestehende Rechtslage hinaus. Für reine
Symbolpolitik aber ist das Grundgesetz zu schade. Oder das elterliche
Erziehungsrecht wird substanziell eingeschränkt. Ein solcher Eingriff in
einen wesentlichen Kern der Privatsphäre wäre nicht akzeptabel.
Pressekontakt:
Kölnische Rundschau
Sandro Schmidt
Telefon: 0228-6688-526
print@kr-redaktion.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/70111/4451342
OTS: Kölnische Rundschau
Original-Content von: Kölnische Rundschau, übermittelt durch news aktuell