Eiskirch sagte weiter: „Die rechtlichen Unsicherheiten wären groß, denn jeder differenzierte Hebesatz muss in jeder Kommune separat verfassungsfest begründet werden. Das ist bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern ein viel zu großes Risiko.“
Das Land NRW habe längst die Messzahl für Geschäftsgrundstücke anheben und so die Mehrbelastungen für Wohnimmobilien selbst verhindern können, meint Eiskirch. Sachsen, das Saarland und das Land Berlin hätten dies getan. „Statt einer landesweiten Lösung sollen jetzt fast 400 Kommunalparlamente im Hau-Ruck-Verfahren bis Jahresende differenzierte Hebesätze diskutieren und beschließen. Das dürfte schon zeitlich kaum noch möglich sein“, gibt der Bochumer Rathauschef zu bedenken.
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