Beides widerspricht dem, was der EuGH jetzt unter Berufung auf aktuelles EU-Recht unterstreicht: Staaten, in denen bestimmte Gruppen nicht sicher sind, dürfen nicht als „sicher“ eingestuft werden. Daraus darf man zugleich auch eine Absage an die schwarz-roten Pläne lesen, auch noch Marokko, Algerien, Tunesien und Indien auf die Liste zu nehmen.“
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