Kraft-Wärme-Kopplung im Bundesrat / Deutschland muss bei KWK nachsteuern

Heute berät der Deutsche Bundesrat das Gesetz zur
Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften und bezieht Stellung
aus Sicht der Bundesländer. Dabei geht es auch um die Förderung von
Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Der Verband kommunaler
Unternehmen (VKU) sieht in der KWK einen wichtigen Baustein, die
ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen: „Durch
hohe Effizienzgrade leistet KWK bereits heute einen maßgeblichen
Beitrag für die Steigerung der Versorgungssicherheit, die Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit und die Verminderung der Energieabhängigkeit
der Europäischen Union“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim
Reck.

„Um unseren Unternehmen perspektivisch mehr Planungssicherheit für
Investitionen zu geben, muss an dem gesetzlich verankerten
KWK-Ausbauziel festgehalten werden. Die Vorschläge der
Bundesregierung für eine Entfristung und Flexibilisierung der
KWK-Förderung sind zu begrüßen, doch muss der Gesetzgeber noch
deutlich nachsteuern: Erforderlich ist eine Verbesserung der
Wärmenetzförderung, eine Anhebung des KWK-Zuschlages um 0,5ct/kWh und
die Bezuschussung von Wärmespeichern. Um weitere KWK-Potentiale zu
erschließen, sollten darüber hinaus herkömmliche Kraftwerke, die auf
KWK umgerüstet werden, in die Förderung einbezogen werden. Zudem
sollte das Mini-KWK-Programm wieder aufgenommen werden“, erklärt
Reck. Im Rahmen des EU-Energieeffizienzplans wurde bereits ein
Einspeisevorrang für KWK-Strom vermerkt. „Dieser ist ein wichtiger
Ansatz und sollte auch in Deutschland gelten. Nur so können wir
verhindern, dass bei Netzengpässen KWK-Anlagen von
Übertragungsnetzbetreibern abgeschaltet werden“, so Reck weiter.

Getestet wurde die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen bereits im
Rahmen einer Studie, die der VKU bei Dr. Felix Christian Matthes,
Forschungs-Koordinator Energie- und Klimapolitik beim Öko-Institut,
und Dr. Hans-Joachim Ziesing, Senior Policy Advisor beim Ecologic
Institut, in Auftrag gegeben hat. Laut dieser Studie muss, um das
geltende gesetzliche Ziel eines KWK-Stromerzeugungsbeitrags von 25
Prozent bis 2020 zu erreichen, im Vergleich zum heutigen Ausbauniveau
ein Zubau von KWK-Anlagen in einer Größenordnung von 10.000 bis
12.000 Megawatt realisiert werden. Die bei den kommunalen
Energieversorgern installierte Kraftwerkskapazität besteht aktuell zu
61 Prozent aus KWK-Anlagen. Durch sie haben die deutschen Stadtwerke
2009 rund 9,7 Millionen Tonnen CO2 eingespart.

Redaktioneller Hinweis:

Die Studie „Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen“ finden Sie unter:
http://ots.de/XulR3

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten
wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der
Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.

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