Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch im
Kabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und
Beratungshilfegesetzes auf den Weg gebracht. Dazu erklären der
stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:
„Ziel des Gesetzes ist es, die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
(PKH) sowie die Beratungshilfe effizienter zu gestalten, damit auch
weiterhin alle Menschen in Deutschland Zugang zum Recht bekommen. In
den letzten Jahren sind die Gesamtkosten für die PKH stark gestiegen
und haben deswegen Einsparungen notwendig gemacht.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht insbesondere bei den vermehrt
auftretenden missbräuchlichen Inanspruchnahmen der PKH dringenden
Handlungsbedarf. Viel zu oft liegen die Voraussetzungen für eine
Bewilligung gar nicht vor. Eine solche unberechtigte Bewilligung geht
letztendlich zu Lasten der Menschen, die wirklich Hilfe brauchen.
Deswegen wird es zukünftig eine umfassendere Prüfung der persönlichen
und wirtschaftlichen Voraussetzungen geben. Gleichzeitig sollen auch
die Bewilligungsvoraussetzungen für die Beratungshilfe konkreter
gefasst und das Vergütungssystem flexibilisiert werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lässt sich bei diesen Anpassungen
vom Subsidiaritätsprinzip leiten. Wie alle Sozialleistungen sind PKH
und Beratungshilfe Hilfe in der Not, auf die der Bürger nur als
letztes Mittel zurückgreifen soll.“
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und FDP vereinbart, das
Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht zu überprüfen und einer
missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegen zu wirken. Dies jedoch
unter der Bedingung, dass der Zugang zum Recht allen Bürgerinnen und
Bürgern unabhängig von Einkünften und Vermögen weiterhin eröffnet
bleibt.
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