Krings/Voßhoff: Warnschussarrest muss wirksames Mittel gegen Jugendkriminalität sein

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP hatte
sich am 4. März 2012 darauf verständigt, das Jugendstrafrecht neu zu
ordnen und zur Verbesserung der jugendgerichtlichen
Handlungsmöglichkeiten den sogenannten Warnschussarrest einzuführen.
Das Bundesministerium der Justiz hat nunmehr einen Vorschlag zur
Umsetzung dieses Beschlusses vorgelegt. Hierzu erklären der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr.
Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Arbeiten zu diesem wichtigen
Gesetzgebungsvorhaben nun mit Schwung vorangetrieben werden. Wie
tagtägliche Beispiele von schwerer Jugendgewalt zeigen, muss der
Instrumentenkasten der Jugendrichter dringend um den Warnschussarrest
erweitert werden.

Oftmals reicht es nicht aus, straffällig gewordene Jugendliche zu
einer bloßen Jugendstrafe auf Bewährung zu verurteilen. Mit dem
Warnschussarrest besteht künftig die Möglichkeit, dem Straftäter
bereits zu Beginn der Bewährungszeit und vor der Begehung weiterer
Straftaten deutlich die Konsequenzen seines Tuns vor Augen zu führen.
Auch kann es Fälle geben, in denen der Jugendliche für einen gewissen
Zeitraum aus einem schädlichen persönlichen Umfeld entfernt werden
muss, etwa um die Erfolgsaussichten erzieherischer Maßnahmen zu
verbessern.

Vor diesem Hintergrund darf die Verhängung des Warnschussarrests
nicht unter Voraussetzungen gestellt werden, die seine praktische
Wirksamkeit in Frage stellen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird
darauf achten, dass der Warnschussarrest künftig als ein sinnvoll
handhabbares Werkzeug der Jugendgerichte zur Verfügung steht.“

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