Kultusministerkonferenz darf UN-Behindertenrechtskonvention nicht länger ignorieren

Zu den aktuellen Empfehlungen der
Kultusministerkonferenz (KMK) „Inklusive Bildung“ erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Nach zwei Jahren intensiver Beratungen ist der jetzt vorliegende
KMK-Entwurf zur inklusiven Bildung nicht mehr als ein kümmerliches
Ergebnis, das im höchsten Maße alarmiert. Die wesentlichen Ziele der
UN-Behindertenrechtskonvention bleiben unberücksichtigt – so als
hätte es sie nie gegeben. Nach wie vor fehlt ein klares Bekenntnis
zur inklusiven Bildung und zum Recht behinderter Kinder, die
wohnortnahe Regelschule besuchen zu dürfen. Es wird der Eindruck
erweckt, dass das gegenwärtige deutsche Bildungssystem bereits den
Vorgaben der UN-Konvention entspricht. Davon kann aber keine Rede
sein. Ganz im Gegenteil besteht ein enormer Handlungsbedarf.

Der SoVD fordert die KMK dazu auf, die Forderungen der Verbände
behinderter Menschen endlich ernsthaft aufzugreifen.

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

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