Land und Träger schaffen Planungssicherheit / Staatsministerin Huml dankt privaten Pflegeunternehmen für ihr Engagement bei der Umsetzung von Barrierefreiheit

Damit Bewohner von Pflegeeinrichtungen in Bayern
weiterhin barrierefrei leben können und die Träger und Einrichtungen
gleichzeitig Investitionen sicher planen können, hat der
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) gemeinsam
mit Bauexperten und Fachstellen für Pflege- und
Behinderteneinrichtungen eine neuartige Handlungsleitlinie
entwickelt. Bei der Übergabe des Leitfadens dankte Bayerns
Pflegeministerin Melanie Huml den Vertretern des bpa für ihr
Engagement zur lebensnahen Umsetzung der Baunorm DIN 18040.

„Barrierefreiheit ist mehr als nur eine Bauvorschrift. Sie sichert
Teilhabe und Selbstständigkeit auch im Alter und hebt – mit Augenmaß
umgesetzt – auch die Qualität der Pflege. Es ist mir wichtig, hier
Hand in Hand mit allen Akteuren zu handeln“, so Staatsministerin
Huml.

Eine Arbeitsgruppe des bpa hatte die Norm, die das barrierefreie
Bauen regelt, für den Einsatz in stationären Pflegeeinrichtungen
angepasst. „Die künftig in ganz Bayern eingesetzte Handlungsleitlinie
stellt die Funktionalität von Gebäuden und Räumen und damit die
Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in den Mittelpunkt. Das
war ja auch das ursprüngliche Ziel des Gesetzgebers“, erklärt der
bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri.

Eine starre Anwendung der Norm hätte allerdings bedrohliche Folgen
gehabt, erklärt Joachim Görtz, der die Landesgeschäftsstelle des bpa
in Bayern leitet: „Ohne dass es zu echten Verbesserungen für das
Bewohnerwohl gekommen wäre, hätten etliche Einrichtungen
Investitionen im hohen sechsstelligen Bereich tätigen müssen. Jetzt
wird in den Mittelpunkt gestellt, dass das Schutzziel erreicht wird.
Hierfür wurden an typischen Beispielen alternative Lösungen
entwickelt.“ Bei einer starren Anwendung der DIN-Norm wären durch die
dann notwendige Zusammenlegung von Bewohnerzimmern nach Schätzungen
des bpa landesweit bis zu 15.000 Plätze verloren gegangen.

In einem konstruktiven Diskussionsprozess hatten Vertreter des bpa
gemeinsam mit erfahrenen Beamten der FQA (Fachstellen für Pflege- und
Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht, ehemals
Heimaufsicht) aus verschiedenen Landkreisen und Mitarbeitern des
Gesundheits- und Pflegeministeriums in den letzten Monaten ein
Dokument erarbeitet, das den FQA-Behörden in Bayern als Leitlinie
dient.

Ein Beispiel für die praxisnahe Umsetzung der Normvorgaben:
Entspricht eine Bewegungsfläche oder eine Durchgangsbreite in den
Sanitärräumen zunächst nicht den konkret in der Norm geforderten
Maßen, dann kann das Ziel einer barrierefreien Nutzung auch ohne
Umbau erreicht werden – zum Beispiel durch den Einsatz einer
Hilfeperson und die Nutzung eines Duschrollstuhls.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über 900 in
Bayern, die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer
Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und
(teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und
Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die
Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000
Arbeitsplätze und ca. 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte
Kapital liegt bei etwa 19,4 Milliarden Euro.

Pressekontakt:
Joachim Görtz, Leiter der Landesgeschäftsstelle, Tel.: 089/890 44 83
20, www.bpa.de