Landgericht Berlin bestätigt Beitrag der Kernkraft zum Klimaschutz / Urteil gegen Einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW ist rechtskräftig

Durch den Verzicht der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen e. V. auf weitere rechtliche Schritte ist das
Urteil des Landgerichts Berlin vom 09.11.2010 nun rechtskräftig
geworden: Die Werbung des Deutschen Atomforums in den vergangenen
Monaten sei nicht irreführend. Sie verweise zutreffend darauf, dass
bei der Stromerzeugung durch Kernkraftwerke wie bei der
Stromerzeugung durch Windenergie bzw. Photovoltaik-Anlagen kein CO2
ausgestoßen wird.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte beantragt, mit einer
einstweiligen Verfügung die Werbung des Deutschen Atomforums in
Zeitungs- und Zeitschriftenanzeigen sowie Internet zu untersagen. Die
Begründung: Die darin verwendeten Aussagen „Kernkraftwerk Brokdorf
und Windenergie: CO2-Ausstoß = Null“ und „Kernkraftwerk
Neckarwestheim und Photovoltaik: CO2-Ausstoß = Null“ seien
irreführend. Diese Ansicht und die beantragte einstweilige Verfügung
auf Untersagung der DAtF-Werbung wies das Landgericht Berlin am
09.11.2010 zurück und betonte in seinem Urteil: „Die Werbung bezieht
sich erkennbar lediglich auf die Stromproduktion als solche, nicht
auf sämtliche vorher und nachher erfolgenden Abläufe. Würde die
gesamte Produktionskette in die Betrachtung einbezogen werden, ergäbe
die Werbung erkennbar keinen Sinn, denn der Verbraucher weiß, dass
auch bei der Herstellung von Windrädern oder Photovoltaik-Anlagen CO2
ausgestoßen wird.“

Wem der Klimaschutz am Herzen liegt, kann sich nicht der Einsicht
verschließen, dass Kernkraft und erneuerbare Energien einen großen
Beitrag bei der Vermeidung von CO2 leisten. Sie sind und bleiben
Partner auf dem Weg zu einer nachhaltigen Stromversorgung.

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