Bei einer Umstellung von Einzelfallbetrachtung auf eine komplette Pauschalierung „wären die Entscheidungen sehr viel einfacher zu treffen, es könnte massiv an Personal gespart werden“, erläuterte DStGB-Hauptgeschäftsführer seinen Vorstoß. „Das wäre ein substanzieller Beitrag zur Entlastung der Kommunen. Wenn wir den Kostenauftrieb nicht in den Griff bekommen, helfen alle Sondervermögen nicht.“ Denn die Kommunen stünden „finanziell an der Klippe und sind nicht mehr flächendeckend handlungsfähig“.
Die Position unterstützt der Deutsche Landkreistag (DLT). Dessen Präsident Achim Brötel sagte der „NOZ“: „Das beständige Streben nach Einzelfallgerechtigkeit, am besten bis zur vierten Nachkommastelle oder sogar noch weiter, ist ein typisch deutsches Phänomen.“ Weder die englische noch die französische, die italienische oder die spanische Sprache würden ein vergleichbares Wort dafür kennen. „In diesem Bereich gäbe es deshalb ein ganz erhebliches Vereinfachungspotenzial, ohne dass bei einer pauschalierteren Betrachtung gleich die Welt unterginge“, so Brötel.
Die Kommunen setzen ihre Hoffnung nun in den Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen. „Der muss auch Entscheidungen treffen, um die stetig wachsenden Ausgaben zu begrenzen“, so Berghegger. Er beruft sich auch auf den Koalitionsvertrag: „Die Administration von Sozialleistungen ist zu kompliziert“, heißt es darin. Union und SPD haben vereinbart, „sozialrechtliche Grundlagen, Verfahren und Zuständigkeiten konsequent zusammenzuführen und zu vereinfachen“.
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