Lausitzer Rundschau: Salomonische Lösung Zum Streit über rituelle Beschneidungen

Für die jüdischen Gemeinden ist es
existenzbedrohend. Wenn das Kölner Beschneidungsurteil Bestand hat,
wird die im Judentum vorgeschriebene rituelle Beschneidung in
Deutschland nicht mehr möglich sein. Eltern, die ihre Kinder
entsprechend der Religion ihrer Ahnen aufwachsen lassen wollen,
werden für die Beschneidung ins Ausland gehen müssen – oder sie unter
dubiosen Umständen illegal vollziehen lassen. Doch im Fall der
Beschneidung kollidieren Grundrechte. Das Recht des Kindes auf
körperliche Unversehrtheit ist nicht einfach so zur Seite zu wischen.
Denn eine Beschneidung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das
Kölner Urteil stellt daher die Frage: Wie weit geht die
Religionsfreiheit? Eine sorgfältige Abwägung ist hier auf jeden Fall
erforderlich. Doch der säkulare Staat kann keiner Religion
vorschreiben, wie sie ihre Rituale zu organisieren hat. Weder den
Christen, noch den Buddhisten, den Muslimen oder Juden. Es wäre daher
eine salomonische Lösung, bliebe die Beschneidung zwar verboten, aber
straffrei. Ähnlich, wie es heute schon für Abtreibungen gilt. Denn
bei aller Aufregung um den Kölner Fall: Beschneidungen von Jungen
werden seit 2000 Jahren rund um den Globus praktiziert. Und dass sie
medizinisch große Folgeschäden mit sich führten, hat man bislang
nicht gehört.

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