Die Rechtssicherheit für den neuen
Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt für mehr
Haushaltsdisziplin in Europa hängt weiter in der Schwebe. Aber
wenigstens für diese Schwebe gibt es jetzt Planungssicherheit: Erst
am 12. September, also in knapp zwei Monaten, will das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die damit verbundenen
Eilanträge entscheiden. Doch das ist kein Beinbruch. Zunächst einmal
signalisiert das Bundesverfassungsgericht damit, dass es nicht
gewillt ist, sich von der Tagespolitik hetzen zu lassen. Das gilt für
vor allem für Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), der eine
schnelle Entscheidung aus Karlsruhe angemahnt hatte. Doch auch in
Krisenzeiten müssen die Spielregeln des Rechtsstaats gelten. Das
haben die obersten Richter jetzt Schäuble & Co unmissverständlich
klar gemacht. Nüchtern betrachtet besteht auch kein Anlass zur
Hektik. Denn gegenwärtig tut noch der Rettungsschirm EFSF seine
Dienste. Der Nachfolger ESM sollte ursprünglich sowieso erst im
nächsten Jahr starten. So gesehen tat auch Bundespräsident Joachim
Gauck gut daran, sich mit einer schnellen Unterschrift unter die
entsprechenden Gesetze zurückzuhalten. Denn genau das gibt den
obersten Juristen im Land die Möglichkeit, die komplexe Materie
intensiv zu prüfen und eine Entscheidung zu fällen, die dem späteren
Urteil in der Hauptsache recht nahe kommen dürfte. Ein juristisches
Hü und Hot im wirtschaftlich stärksten Land der Europäischen Union
würde die Aktienmärkte nämlich tatsächlich in große Turbulenzen
stürzen. Dass sich Karlsruhe Zeit lässt, damit können sie leben.
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