Lausitzer Rundschau: Unsere Selbstversorger Das Urteil zur Bezahlung von Professoren und die Folgen

Professoren sollen gutes Geld verdienen.
Jedenfalls dann, wenn sie dafür sorgen, dass die akademische Lehre
von Qualität geprägt ist und die Forschung im globalen Maßstab
mithalten kann. Deswegen ist der Spruch des Verfassungsgerichts, der
das Land Hessen zur besseren Bezahlung seiner Hochschullehrer
verpflichtet, in der Sache zunächst verständlich. Und dennoch ist
dieser Richterspruch, ist vor allem seine verfassungsrechtliche Basis
ein unerträglicher Skandal. Denn die jetzt erreichte bessere
Vergütung wird ja nicht in erster Linie mit dem Leistungsprofil von
Professoren und ihrer Bedeutung für die Gesellschaft begründet. Da
hätte das Verfassungsgericht auch gar keine Entscheidungskompetenz.
Die verbeamteten Wissenschaftler – übrigens nur sie und nicht etwa
Angestellte, die ähnliche oder gleiche Aufgaben haben – werden
bessergestellt, weil ihnen als Staatsdienern eine besondere Form der
Bezahlung zusteht: Die Allgemeinheit hat nicht etwa ihre Arbeit,
sondern ihr Beamtendasein schlechthin zu belohnen. Sie müssen auch so
bezahlt werden, dass in den Augen der Verfassungsrichter „das Ansehen
des Amtes in den Augen der Gesellschaft“ gewahrt bleibt. Das Urteil
verdeutlicht noch einmal in aller Brutalität die Absurditäten, die
sich die Bundesrepublik mit dem Berufsbeamtentum leistet. Während der
Rest der Gesellschaft sich vielfältigen Risiken ausgesetzt sieht,
lebt ein nicht immer besonders produktiver Teil im geschützten Status
von Fürsorgeempfängern. Und es macht klar, dass diese besondere
Behandlung der Beamten letztlich wohl nur durch eine
Verfassungsänderung zu beseitigen ist. Denn das Karlsruher Gericht
hat klar zu erkennen gegeben, dass es auf der derzeitigen rechtlichen
Grundlage keine Einschnitte bei den Beamtenprivilegien zulassen wird.
Wenn es um die Besoldung von Staatsdienern geht, sind
Mehrheitsentscheidungen von Parlamenten derzeit wenig wert. Dies ist
auch wenig verwunderlich, wenn man bedenkt, dass da sieben Richter
urteilten, die allesamt auch in ganz eigener, persönlicher Sache
urteilten. Denn wenn sie über eine angemessene Bezahlung für
Wissenschaftler entscheiden, entwickeln sie ja auch Grundsätze, die
beispielsweise auf die Höhe ihrer eigenen Pensionen anzuwenden sind.
So ist diese Entscheidung auch ein Beispiel für schamlose
Befangenheit. Die Konsequenz daraus ist eindeutig. Das
Berufsbeamtentum muss fallen und Parlamente müssen wieder frei
entscheiden können, wie viel Steuermittel ihnen die Vergütung von
Wissenschaftlern wert ist. Einfach wird solch ein Richtungswechsel
angesichts der Beamtenschar im Bundestag nicht.

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