Der Vorfall ereignete sich in Bützer bei Rathenow im Landkreis Havelland in Brandenburg. In dem Betrieb werden über 20.000 Tiere in sechs Hallen gehalten. Auslauf gibt es nicht. „Nicht ohne Grund stehen solche riesigen Schweinezuchtanlagen am Waldrand. Kein Mensch soll sehen, wie es hinter den hohen Mauern der Massentierhaltung zugeht“, so Peifer, der solche Betriebe aus Undercover-Recherchen selbst kennt.
Damals war die Empörung groß und der Ruf nach Konsequenzen laut. Neben dem Bürgermeister vom Milower Land und dem örtlichen Bauernverband, verurteilte auch das zuständige Veterinäramt das Vorgehen und sprach von Tierquälerei. Selbst die Polizei stellte damals Strafanzeige, die Kriminalpolizei hatte die Ermittlungen aufgenommen.
Die Staatsanwaltschaft in Potsdam teilt nun mit, dass die Ferkel durch eine ungeschulte Person hätten getötet werden sollen, die dies offenbar nicht sachkundig durchgeführt habe. Deswegen waren die Tiere nur betäubt und seien im Kadavereimer wiedererwacht. Ein vorsätzlich falsches Handeln sei der Person nicht vorzuwerfen, was für die Erfüllung des Straftatbestands jedoch zwingend notwendig wäre. Hinzu kommt, dass das zuständige Veterinäramt die Entsorgung von lebenden Tieren im Kadavereimer nicht als Straftat bewertet. Daher wurde die Strafanzeige eingestellt (AZ 4123 Js 28130/21, Staatsanwaltschaft Potsdam). „Das ist ein Skandal. Hier werden fühlende Lebewesen wie Abfall behandelt und niemand wird zur Rechenschaft gezogen“, empört sich Peifer und ergänzt: „Was muss noch passieren, damit Politik und Behörden bei Tierquälerei endlich durchgreifen?“.
Das Deutsche Tierschutzbüro beklagt schon seit Jahren, dass bei Tierquälerei in „Nutztierbetrieben“ keine Konsequenzen für die Täter*innen folgen. Trotz dessen, dass bei jedem rechtlich relevanten Fund Anzeigen erstattet und Verfahren aufgenommen werden, ändert sich nichts. Es gab in den letzten 20 Jahren nur eine Handvoll von Gerichtsverfahren und noch weniger Verurteilungen. Tierquälerei bei „Haustieren“, etwa bei Hunden und Katzen, wird hingegen viel häufiger nachgegangen. Dabei kommt es auch wesentlich häufiger zu Verurteilungen. „Sicherlich wäre die Strafanzeige nicht eingestellt worden, wenn Katzenbabys im Mülleimer entsorgt worden wären“, so Peifer abschließend. Drei der Ferkel aus dem Kadavereimer wurden lebend an die Zuchtanlage übergeben. Dort erfolgte dann Dort erfolgte dann eine Tötung aus Seuchengründen, wie es heißt.
Das Deutsche Tierschutzbüro sieht sich erneut darin bestätigt, den Menschen die vegane Lebensweise zu empfehlen, denn nur so kann den Tieren wirklich geholfen werden. Unter www.Twenty4VEGAN.de gibt es leckere Rezepte und Tipps für den veganen Einstieg.
Weitere Informationen unter https://www.tierschutzbuero.de/weggeworfene-ferkel-verfahrenseinstellung/