Die Bundesregierung hat heute ihre Gegenäußerung
zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur
Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts beschlossen.
Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Dr. Max Lehmer:
„Mit der Gegenäußerung zur Abfallrechts-Novelle kommt die
Bundesregierung den Kommunen einen Schritt weit entgegen. Denn es
wird nunmehr klargestellt, dass die Wertstofferfassung künftig sowohl
in Hol- als auch in Bringsystemen erfolgen kann. Damit haben die
Kommunen den erforderlichen Gestaltungsspielraum, um zwischen einer
einheitlichen Wertstofftonne und Wertstoffhöfen zu entscheiden, die
sich oft bereits hervorragend bewährt haben.
Wir streben eine sichere und sinnvolle Verwertung von Abfällen an,
deren Effizienz wir noch steigern wollen. Gleichzeitig muss die
Abfallentsorgung für die Bürger praktikabel und kostengünstig sein.
Daher kommt dem Gebot der Wirtschaftlichkeit große Bedeutung zu. Wir
brauchen Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen, müssen aber auch
einen gewissen Wettbewerb zulassen, damit wir die Beteiligung
privater Unternehmen sicherstellen können. Wir wollen eine
ausgewogene Regelung, die die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort
angemessen berücksichtigt und von der die Bürger sowie gleichermaßen
die Umwelt profitieren können.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Recycling von Abfällen zu
stärken und damit die Ressourceneffizienz voranzubringen – aber auch,
die gewachsenen kommunalen Entsorgungsstrukturen, das Prinzip der
Daseinsvorsorge und die bestehenden Überlassungspflichten abzubilden
und damit auf die kommunalen Belange bei der Abfallentsorgung
Rücksicht zu nehmen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem neue
Zielquoten für Recycling und stoffliche Verwertung, eine
Getrenntsammlung von Bioabfällen und eine einheitliche
Wertstofferfassung vor.“
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