Im Streit um die Fortgeltung der
Anti-Terror-Gesetze hat die FDP dem Bundesinnenminister Hans-Peter
Friedrich (CSU) Handlungsverweigerung vorgeworfen. Hahn, der auch
hessischer Justizminister ist, sagte in einem Interview mit der
Leipziger Volkszeitung (Freitag-Ausgabe): „Als Liberaler kann ich es
nicht verantworten, eine staatliche Eingriffsstruktur zu schaffen,
die jedes Maß vermissen lässt und alle Bürger unter Generalverdacht
stellt. Mit der Vorratsspeicherung baut die Union Sicherheitspolitik
auf dem Prinzip Hoffnung auf. Dafür verkaufe ich die Bürgerrechte
nicht.“ Er sei „überrascht, dass der Bundesinnenminister noch immer
nicht beide Evaluierungsberichte zur Anwendung der bestehenden
Sicherheitsgesetze vorgelegt hat“, kritisierte Hahn. „Diese könnten
die unterstellte hohe Wirksamkeit der Gesetze am effektivsten zeigen
und das Gesetzgebungsverfahren stark beschleunigen.“ So sei ihm als
Justizminister „nicht bekannt, welches dieser Gesetze genau geholfen
hat, die unbestreitbaren Ermittlungserfolge herbeizuführen und welche
staatlichen Eingriffsbefugnisse nicht oder erfolglos angewandt
wurden“, meinte Hahn. Deshalb sei der Vorschlag der
Bundesjustizministerin, eine unabhängige Expertenkommission das
richtige Maß zwischen der Arbeit der Polizei und der Geheimdienste
finden zu lassen, richtig und wichtig. „Natürlich gibt es die
veränderte Sicherheitslage in einer Welt der neuen
Kommunikationsmöglichkeiten. Deshalb die vereinbarte zeitliche
Befristung“, ergänzte der Liberale. „Auch Kollege Friedrich muss
erkennen, dass Bewegung auf einander zu jetzt angesagt ist“, so Hahn.
In der Sache habe der hessische Ministerpräsident konkrete
Kompromissvorschläge vorgelegt. Diese laufen auf eine vierjährige
Befristung der Anti-Terror-Gesetze hinaus. „Es geht im Ergebnis
darum, verfassungsfeste Gesetze zu erlassen, die die Bürgerrechte so
wenig wie möglich einschränken und ein hohes Maß an Sicherheit
gewährleisten. Das ist noch vor Ablauf des Jahres zu schaffen“,
zeigte sich Hahn gleichwohl zuversichtlich.
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