LVZ: Friedrich skizziert Zeitplan für NPD-Verbotsverfahren / Kriterien-Klärung auf Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz im März

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU)
will auf einer Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März dieses
Jahres „einen Kriterien-Katalog für eine neue Beweisführung mit dem
Ziel eines NPD-Verbotsantrages beim Bundesverfassungsgericht“
vorlegen. Das kündigte Friedrich in einem Gespräch mit der „Leipziger
Volkszeitung“ (Donnerstag-Ausgabe) an. Auf dieser Basis könne dann
„konkret mit der Beweissammlung gestartet werden“. Sollte sich dabei
herausstellen, dass der sogenannte Nationalsozialistische Untergrund
„eine Art militärischer Arm der NPD war, dann könnte es mit dem
Verbot sehr schnell gehen“, meinte Friedrich. Falls es sich nur um
ideologische Partner handele, „würde es deutlich schwieriger“.
Friedrich verwies darauf, dass auf der Innenministerkonferenz Ende
Mai ein erster Überblick über die Beweislage für den Verbotsantrag
möglich sein soll. Dies würde dann auch zusammenfallen mit einem
Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission zur Aufklärung der
politischen und organisatorischen Schlussfolgerungen rund um die
NSU-Terrorgruppe. Bei der Beweissammlung für den Verbotsantrag „wird
dann klar sein, dass die V-Leute abgeschaltet sind, die für die
Informationssammlung eine Rolle spielen könnten“, sagte Friedrich.
Allerdings werde man durchaus mit V-Leuten der Sicherheitsdienste
weiter den versuchten „Reinwaschungs-Prozess“ der NPD beobachten.

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