Die Bundesregierung rechnet intern bei der
Ermittlung des neuen Hartz-IV-Regelsatzes mit höheren
Kaufkraftverlusten, als sie offiziell einräumt. Das berichtet die
„Leipziger Volkszeitung“ (Sonnabend-Ausgabe) unter Berufung auf
interne Arbeitspapiere des Bundessozialministeriums. Unter
Einbeziehung der verfügbaren aktuellen Veränderungsraten beim Lohn-
und Preisindex stellt das Ministerium intern auf Seite 19 eines
vorliegenden 43-seitigen Verhandlungspapiers für die CDU/CSU-Seite
fest: In der Regelbedarfsstufe 1 müsste der Betrag von derzeit 359
Euro auf 370 Euro steigen. Würde nur der Preisanstieg aktuell
eingerechnet, käme man in der Regelbedarfsstufe 1 mit 367 Euro hin.
Der Vorsitzende der Linkspartei, Klaus Ernst, erklärte daraufhin
gegenüber der Zeitung, dass „die Öffentlichkeit gezielt in die Irre
geführt“ werde. „Real wird bei Hartz IV seit Jahren gekürzt. Die
Hartz-IV-Haushalte haben Monat für Monat weniger in der Tasche. Alles
wird teurer, aber ihre Bezüge wurden seit 20 Monaten nicht mehr
angepasst.“ Statt aktiv und schnell zu handeln, begreife die
Bundesregierung offenkundig den Reform-Auftrag durch das
Verfassungsgericht als „Aufforderung zur Regelsatzkürzung“. Der
Linkspartei-Chef kündigte rechtliche Schritte gegen die
Hartz-IV-Politik der Regierung an. „Wir werden gegen diese
Verabredung zum Verfassungsbruch rechtliche Schritte einleiten. Hartz
IV wird schnell wieder vor dem Verfassungsgericht landen“, hob Ernst
hervor.
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