LVZ: Steinmeier widerspricht Eindruck, im Bundestag solle Rederecht grundsätzlich eingeschränkt werden / „Das wird so nicht passieren“

Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Frank-
Walter Steinmeier, hat dem Eindruck widersprochen, mit dem
vorliegenden Plan zur Neuordnung des Rederechts im Bundestag solle
Abweichlern im Parlament das Rederecht genommen werden. Der Leipziger
Volkszeitung (Montag-Ausgabe) sagte Steinmeier: „Ich denke, das wird
so nicht passieren.“ Er teile jedenfalls nicht „den durch
Überschriften erweckten Eindruck“. Möglicherweise, so Steinmeier,
habe auch „Präsidialspitze“ des Bundestages die geplante und zwischen
den Fraktionen von Union, SPD und FDP Neuregelung „etwas zugespitzt
darstellen wollen“. Der SPD-Politiker Peer Steinbrück hatte auf
Nachfrage am Rand eines SPD-Wahlkampfauftrittes in Münster Skepsis
gegen den Plan zum Ausdruck gebracht. Vor dem Hintergrund des
wachsenden Zulaufs für die Piraten, der Ausdruck einer politischen
Unzufriedenheit über die traditionelle Ansprache der Bürger durch die
Parteien sei, hatte Steinbrück erklärt: „Man dürfe der Bevölkerung
nicht den Zipfel des Verdachts liefern, es solle das Rederecht im
Bundestag für andere, unbequeme Meinungen eingeschränkt werden“.
Bereits vor zwei Wochen hatte der Parlamentarische Geschäftsführer
der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, erklärt, es sei keine
grundsätzliche Einschränkung des Rederechts geplant. Er hatte auch
bereits vor Journalisten die seit längerem bekannte geplante Klausel
verteidigt, wonach der Bundestagspräsident Abgeordnete mit
abweichender Fraktionsmeinung nur noch ausnahmsweise und lediglich
drei Minuten lang reden lassen dürfe und dies auch nur „im Benehmen
mit den Fraktionen“. „Im Benehmen“ bedeute nichts anderes, als dass
der Parlamentspräsident seine Absichten zur Redeerteilung den
Fraktionen mitzuteilen habe. Bislang darf jeder Parlamentarier ein
Votum vor einer abschließenden Abstimmung fünf Minuten lang
begründen.

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