Es darf nicht sein, dass die
Sicherungsverwahrung einfach unter gleichen Bedingungen an die
Haftzeit angehängt wird – seine Strafe hat der Täter ja schon
abgesessen. Und es kann auch nicht sein, dass gerade solchen
Straftätern zu wenig Therapiemöglichkeiten geboten und damit
geringste Chancen verwehrt werden. +++
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