Seit gestern werden die Anfang des Jahres von der
EU-Kommission vorgelegten Vorschläge für eine Novellierung des
EU-Datenschutzes bei einem interparlamentarischen Meeting im
Europäischen Parlament diskutiert. Dazu erklärt der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:
„Die angestrebte Vollharmonisierung des europäischen
Datenschutzrechts ist zu begrüßen. Dadurch kann verhindert werden,
dass Unternehmen ihren Sitz in die Mitgliedsländer verlagern, in
denen ein vergleichsweise niedriges Datenschutzniveau besteht.
Allerdings dürfen in Deutschland bestehende und bewährte
Geschäftsmodelle nicht unmöglich gemacht werden. Insbesondere die
Vorschläge bezüglich der weitreichenden Informations- und
Dokumentationspflichten müssen einer grundlegend überarbeitet werden.
Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen darf es nicht zu einem
unverhältnismäßigen Mehraufwand an Bürokratie und damit an Kosten
kommen. Auch die fehlende Differenzierung zwischen Privatpersonen und
Unternehmen, wenn sie das Internet nutzen, ist in dieser Form nicht
hinnehmbar. Es ist daher im Zuge der Verhandlungen auf EU-Ebene
erforderlich, das neue Datenschutzrecht einfacher und effektiver zu
machen. Wir müssen in Europa gemeinsam Lösungen entwickeln, die den
Verbraucherschutz und die Rechtssicherheit erhöhen und dabei nicht
die Wirtschaft unverhältnismäßig belasten. Ziel der Neuregelung muss
sein: ein effektiver, verständlicher und unbürokratischer Schutz der
Privatsphäre. Ein zentrales Anliegen muss es dabei sein, das bewährte
Datenschutzrecht in Deutschland nicht auszuhöhlen.“
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