Die christlich-liberale Koalition hat heute einen
Antrag eingebracht, um den strafrechtlichen Schutz für technische
Hilfskräfte bei Einsätzen zu verbessern. Dazu erklärt der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:
„Mit der Erweiterung des Straftatbestandes „Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte“ werden zukünftig auch Einsatzkräfte des
Technischen Hilfswerks besser geschützt. Sie werden zu Recht
Einsatzkräften der Feuerwehr und des Rettungsdienstes gleichgestellt.
Schließlich ist es in den vergangenen Jahren verstärkt zu schweren
Übergriffen bei Einsätzen gekommen.
Der Ausbau des strafrechtlichen Schutzes stellt für mich als
Präsident der THW-Bundesvereinigung e.V. einen weiteren wichtigen
Schritt hin zu mehr Sicherheit für Einsatzkräfte in Deutschland dar.
Durch die gleichzeitig beschlossene Verschärfung des Strafrahmens und
die Schließung von bisher vorhandenen Regelungslücken wird nochmals
deutlich, wie wichtig der christlich-liberalen Koalition der Schutz
der Einsatzkräfte ist. Schließlich treten sie täglich mit Leib und
Leben für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger ein. Dies
verdient nicht nur höchste Anerkennung, sondern auch einen besonderen
gesetzlichen Schutz.“
Hintergrund:
Die christlich-liberale Koalition hat heute eine Erhöhung des
Strafrahmens des Tatbestandes „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“
des Strafgesetzbuches beschlossen. Zusätzlich soll ein weiterer
Tatbestand eingefügt werden, der eine Ausweitung des Schutzes für
Rettungskräfte der Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks bewirkt.
Das Gesetz soll nächste Woche im Deutschen Bundestag beschlossen
werden.
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