Verfahrensdauer von drei Monaten erstrebenswert Das
Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Einstufung weiterer
Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des
Arbeitsmarktzuganges für Asylbewerber und geduldete Ausländer
beschlossen. Dazu erklärt der innenpolitischer Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
„Durch die Einstufung der Staaten Serbien, Mazedonien und
Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten sollen Asylverfahren
von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet und ihr
Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden können.
Dies ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des
Koalitionsvertrages im Asylbereich, der eine Beschleunigung des
Asylverfahrens vorsieht. Dies ist notwendig, um den dramatisch
gestiegenen Zahlen entgegenzuwirken. Unter den aktuellen zehn
Hauptherkunftsstaaten befinden sich mit Serbien, Mazedonien und
Bosnien Herzegowina drei Balkanländer, deren künftige
EU-Mitgliedschaft diskutiert wird. Aus diesen Staaten stammen rund 25
Prozent der aktuellen Antragssteller. Während die Gesamtschutzquote
(Asylanerkennung und subsidiärer Schutz) für alle Herkunftsländer bei
rund 23 Prozent liegt, liegt die Anerkennungsquote bei den
betroffenen Balkanstaaten bei nahezu Null.
Neben einer zügigen Aufstockung des Personals beim Bundesamt für
Flüchtlinge und Migration wird durch die Erweiterung der Liste der
sicheren Herkunftsstaaten um die betroffenen Balkanstaaten eine
weitere Beschleunigung erreicht. Ziel bleibt die Verkürzung der
durchschnittlichen Verfahrensdauer bis zum Erstbescheid auf drei
Monate.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Verkürzung der Wartefrist zur
Arbeitsaufnahme auf künftig drei Monate vertretbar. Um auch bei
Folgeanträgen den gewünschten Entlastungseffekt zu erzielen, sind
jedoch weitere Maßnahmen erforderlich, insbesondere eine
Wiedereireisesperre bei Ablehnungen als „offensichtlich unbegründet“.
Asylrecht und Flüchtlingsschutz sind hohe Güter, die zu schützen
sind. Das gebieten Verfassung und Menschenrechte. Wer wirklich
asylberechtigt ist, soll schnell Klarheit über Schutz und
Aufenthaltsrecht bekommen. Doch wer am Ende eine rechtsstaatlichen
Verfahrens weder Asyl, noch Flüchtlingsschutz erhält, muss auch
ausreisen, notfalls durch Abschiebemaßnahmen der Bundesländer.“
Hintergrund:
Bei der Ablehnung eines unbegründeten Asylantrags als
„offensichtlich unbegründet“ wird das Asylverfahren erheblich
beschleunigt. Die dem Ausländer zu setzende Ausreisefrist verkürzt
sich auf eine Woche; auch eine Klage ist innerhalb einer Woche zu
erheben und hat keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf
einstweiligen Rechtsschutz ist ebenfalls innerhalb einer Woche nach
Bekanntgabe der Entscheidung zu stellen; das Gericht soll
grundsätzlich innerhalb einer Woche über den Antrag entscheiden.
Durch die geplante Einstufung der Westbalkanstaaten Serbien,
Mazedonien und Bosnien und Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten
ist zudem mit einem Rückgang der Zugangszahlen zu rechnen, der zu
weiteren Entlastungen bei Bund und Ländern führen dürfte.
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