Messungen des Blitzers TraffiStar S 350 von der Firma Jenoptik
bleiben gemäß des im Juli dieses Jahres gefällten Urteils des
Saarländischen Verfassungsgerichts weiterhin unverwertbar. „Hier wird
mit zweierlei Maß gemessen. Eine paradoxe Entscheidung, die
vermutlich zugunsten der Einnahmen gefällt wurde“, so Jan Ginhold,
Geschäftsführer der Coduka GmbH. „Schließlich hat man die Messungen
des Typs XV3 von Leivtec und des Poliscan Blitzers von Vitronic in
Folge des TraffiStar-Urteils als nicht mehr verwertbar eingestuft.
Warum die fehlende Rohmessdatenspeicherung bei manchen Geräten
weiterhin eine Prüfung von Bußgeldvorwürfen unmöglich machen soll,
bei anderen plötzlich nicht mehr, bleibt weiterhin unklar.“
Zudem hat das saarländische Urteil längst Auswirkungen auf andere
Bundesländer. In Rheinland-Pfalz zum Beispiel ist der Poliscan
Blitzer aufgrund der fehlenden Messdatenspeicherung aktuell auf dem
Prüfstand. Im sächsischen Pirna wird hingegen die Verwertbarkeit von
Messungen mittels der Laserpistole LTI TruSpeed hinterfragt. Auch in
Berlin und Stralsund hat die Problematik mit den fehlenden Messdaten
bereits die Gerichte beschäftigt oder zur Verfahrenseinstellung
geführt. „Da verwundert es doch sehr, dass das Innenministerium in
Saarbrücken jetzt zurückrudert. Zumal es keine Details darüber gibt,
was die angebliche umfangreiche und rechtliche Prüfung genau
beinhaltet. Man kann nur hoffen, dass die saarländischen Gerichte die
Entscheidung ihres Ministeriums noch einmal genauer unter die Lupe
nehmen“, so Ginhold weiter.
Für die Überprüfung arbeitet die Coduka eng mit zwei großen
Anwaltskanzleien zusammen, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit
vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht
das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle
werden eingestellt, bei über einem weiteren Drittel besteht die
Möglichkeit der Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das
kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer
selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich
effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des
Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der
Prozessfinanzierung.
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