Dennoch: Wem an Meinungsfreiheit gelegen ist, der muss das Urteil begrüßen. Meinungsfreiheit gilt auch für unbequeme, für extreme und sogar für rechtsextreme Meinungen. Gegen Beleidigungen, Bedrohungen, Fake News und strafbare Inhalte muss vorgegangen werden, nicht aber gegen Positionen, die von der gefühlten, tatsächlichen oder gewollten Mehrheitsmeinung abweichen. In diesem Sinne hat das Gericht ein Ausrufezeichen gesetzt.
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