Middelberg/Nicolaisen: Koalition stärkt Beamte, Richter und Soldaten

Innenausschuss beschließt neue Struktur der
Besoldung

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur
Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung
weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BesStMG) abschließend
beraten. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg, und die zuständige
Berichterstatterin, Petra Nicolaisen:

Middelberg: „Wir haben heute einen großen Schritt zur
Modernisierung des Besoldungs-, Versorgungs- und Umzugskostenrechts
getan. Der öffentliche Dienst des Bundes kann mit dem Gesetz zur
Modernisierung der Besoldung seine Attraktivität und
Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgeber deutlich ausbauen. Wesentliche
Neuerungen sind z.B. eine flexible Personalgewinnungsprämie für
Mangelbereiche, eine Personalbindungsprämie auch für Beamte, die
Erhöhung von Stellenzulagen, zukunftsweisende Stellenzulagen aufgrund
neuer IT-Sicherheitsaufgaben, eine Prämie für besondere
Einsatzbereitschaft in Krisensituationen, Anwärterförderung,
verbesserte Auslandsbesoldung und ein modern fortentwickeltes
Umzugskostenrecht.

Wir danken Horst Seehofer und seinen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern, die das umfangreiche Paket in engem Kontakt mit der
Praxis, nach konstruktiven Gesprächen mit den Gewerkschaften und
durch intensive Abstimmung innerhalb der Bundesregierung auf den Weg
gebracht haben.“

Nicolaisen: „Mit diesem Gesetz erweitert sich der
Instrumentenkoffer des Bundes um neue, attraktive Möglichkeiten, um
in der Konkurrenz mit Wirtschaft und Wissenschaft um die besten Köpfe
auch in Zukunft zu bestehen. Es ist essenziell, dass der öffentliche
Dienst des Bundes auch weiterhin seine Aufgaben mit gut ausgebildeten
und motivierten Beschäftigten effizient erledigt.

In den Ausschussberatungen haben wir durchgesetzt, dass auch die
Beamtinnen und Beamten der Bundesanstalt für den Digitalfunk der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) künftig
eine Stellenzulage erhalten. Außerdem haben wir den
Auslandsverwendungszuschlag und unter Zustimmung der
Verteidigungspolitiker die Vergütung für besondere zeitliche
Belastungen für Soldatinnen und Soldaten, den sogenannten
Ausnahmetatbestandszuschlag, auf 91 EUR erhöht. Bei der neu gefassten
Führungszulage erweitern wir den Personenkreis auf Kompaniechefs bis
zur Besoldungsgruppe A 14. Weitere Reformschritte, wie die
Neugestaltung des Familienzuschlags, sollen folgen.“

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