Mindener Tageblatt: Kommentar zu Neuwahldiskussion in NRW /
Vor der Bewegungsunfähigkeit

Hier irrt Rot-Grün: Auch eine Parlamentsmehrheit
kann verfassungswidrige Schuldenhaushalte nicht rechtskonform machen
– da müsste schon die Verfassung selbst geändert werden. Das heftige
Wedeln mit der Neuwahl-Drohung zeigt denn auch nichts anderes als die
beträchtliche Nervosität der rot-grünen Landesregierung vor dem
heutigen Urteil des Verfassungsgerichts. Sollte sie dort scheitern,
sind ihre politischen Optionen für ein weiteres Durchlavieren mit
Hilfe der Linken nämlich erledigt – bis auf Neuwahlen. Die dürfte man
angesichts der aktuellen Umfragelage zwar durchaus gewinnen; einen
Blankoscheck für künftige Verfassungsbrüche per ungenierter
Kreditaufnahme hätte man damit jedoch mitnichten. Insofern geht das
Kalkül von Kraft und Löhrmann wohl auch eher dahin, den Wahlkampf mit
dem Versprechen weiterer auf Pump finanzierter Wohltaten so zu
führen, dass eine parlamentarische Duldung durch die ausgabenfixierte
Linke anschließend entbehrlich ist. Dann kann man mit dem bedauernden
Verweis auf den mit Sicherheit erneut von der Unionsopposition
eingeklagten Zwang zur Verfassungstreue doch noch mit unvermeidlichen
Sparmaßnahmen beginnen. Und den Schwarzen Peter bei der Opposition
abladen, die den Menschen all die schönen Gaben einfach vorenthalten
will. Interessant wird allerdings sein, wie Rot-Grün die Mehrheit für
eine Neuwahl zustande bekommen will – die eigenen Stimmen reichen da
nicht. Doch weder die Abgeordneten der Linken noch die von
Schwarz-Gelb haben ein Interesse am baldigen Mandatsverzicht. So
etwas nennt man wohl „patt“.

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