Missbrauchsvorwürfe gegen Richter am Landgericht Hamburg

Psychischer Kindesmissbrauch ist einem Mietenrichter des Hamburger Landgerichtes und seinem Kammermitglied, Richterin Ohlmann vorzuwerfen.
Einer von Ihnen, Michael Otto von der Kammer 311, ist bereits für sein fortgesetzt, richterliches Fehlverhalten einschlägig bekannt. Die Kammer 332 unter dem Vorsitz des Dr. Holger Senff, springt dann in die Bresche, gerne auch mal mit ausgemachten Unwahrheiten und Verfassungsbruch, wenn es gilt, das amtspflichtverletzende Verhalten des Kollegen Michael Otto im Sinne des richterlichen Korpsgeistes zu verteidigen. (Entsprechende Dokumente liegen dem Autor vor)
So auch, bei Misshandlungen von Kindern durch psychische Gewalt gegen das Kind durch diese Richter/in.
Nicht nur körperliche Gewalt stellt Kindesmissbrauch dar. Die emotionale Misshandlung von Kindern wirkt sich ähnlich schlimm auf die psychische Gesundheit aus wie körperliche Gewalt. So wird auch emotionaler Missbrauch als ebenso quälend wie sexueller Missbrauch angesehen. Missbrauch zählt zu den schmerzlichsten Erfahrungen, wobei hierunter auch insbesondere die psychische Gewalt zu verstehen ist. Etliche psychologische Studien, z.B. von ANDRITZKY und JAMA PSYCHIATRY belegen diese Zusammenhänge.
Eine einschlägig bekannte Wohnungsbaugenossenschaft möchte ein, an PTBS leidendes, 12-jähriges Mädchen und ihren alleinerziehenden Vater aus ihrem Zuhause unrechtmäßig räumen lassen. Bekannt ist dieses Verfahren aus den Medien unter „Zwangsräumung am Chapeaurougeweg“. Aufgrund ihrer Prozessfreudigkeit und der damit einhergehenden Sicherung von Richterplanstellen und Umsätzen für die Justizkasse, ist diese Genossenschaft an Hamburgs Gerichten ein gern gesehener Verfahrensbeteiligter. 6 fachärztliche Atteste und Sachverständigengutachten über die massive, psychische Schädigung des Kindes durch diese Zwangsräumung und spätere, öffentlich-rechtliche Unterbringung, lagen den Gerichten vor und waren den o.a. Richtern, Michael Otto und Der Kammer des Dr. Holger Senff bekannt. Auch bekannt war, dass sich mittlerweile das Kind mit einer Rasierklinge selbst verletzte, aus purer Angst, ihre Heimat und ihr Zuhause zu verlieren. (Entsprechende Dokumente liegen dem Autor vor).
Dennoch stellte der LG-Richter, Michael Otto, von der Kammer 311, justiztypisch, vorsätzlich fehlerhaft fest: „Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht nicht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass hinsichtlich der Tochter des Schuldners bei der Durchführung einer Zwangsräumung eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben besteht.“ (Sich selbst zu verletzen und mit einer Rasierklinge zu ritzen wird von Herrn Otto also bei einem Kind nicht als Gefahr für den Leib angesehen).
Seine Kammer-Kollegin Ohlmann bestätigt im Vollstreckungsschutzverfahren in korpsgeistigem Sinne dessen katastrophale und folgenschwere, Falschbehauptung, wider besserem Wissen, mit einem justiztypischen, unwahren Satz: „Der Schuldner hat die von ihm behauptete besondere Härte nicht hinreichend dargelegt und bewiesen.“
Die Sachverständigen, die in der NDR-Dokumentation „Ärger mit Vermieter: Zwangsräumung droht“ zu Worte kommen sind gegenteiliger Auffassung und empfinden dieses justizseitige Verhalten als „beschämend“.
Dr. Holger Senff, Kollege des Herrn Michael Otto, „legalisierte“ den Rechtsmissbrauch und Verfassungsbruch der Amtsgerichtskolleginnen Schwersmann und Robrecht mit den justiztypisch unwahren Worten, wider besseren Wissens: „Rechtsirrig geht der Kläger schließlich auch davon aus, dass der Zuständige Richter hier in unzulässiger Weise „fallbezogen“ ausgetauscht worden sei.“ (Siehe hierzu auch: Hamburg: die Drei vom Betreuungsgericht)
Warum verhalten sich gerade Mietenrichter so? Seit Jahren ist bekannt, das auch am Amtsgericht Hamburg St. Georg durch die Mietenrichterinnen Dr. Ira Koops, Carola Schwersmann und Ulrike Robrecht sowie die Rechtspflegerinnen de la Motte und Fitter zugunsten der Wohnungswirtschaft geltende bundesdeutsche und europäische Gesetze und die Verfassung missachtet werden. (Entsprechende Dokumente liegen dem Autor vor).
Zwangsräumungen und die anschließende Verwaltung der Wohnungslosen sind ein profitables Geschäftsmodell für die Stadt Hamburg und die Wohnungswirtschaft. Das Verhalten der Richter/innen kommt nicht nur ihnen selbst zugute (s. auch: „Hamburger Richter: verstecken vor dem Volk.“).
Jede zwangsgeräumte Wohnung ist eine Wohnung, für die anschließend deutlich mehr Miete kassiert und mit anschließenden, unverhältnismäßigen „Renovierungsarbeiten“ weitere Umsätze erzielt werden können. Der Mietenspiegel steigt und die Stadt wird für Immobilienspekulanten, die bereit sind viel Geld zu bezahlen, immer attraktiver. Doch nicht nur die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und Steuern sind für die Stadt Hamburg und den Senat interessant. Auch jeder Wohnungslose ist für die Stadt und ihre Unternehmungen lukrativ. Denn 76 % aller Kosten läßt sich die Stadt Hamburg vom Bund finanzieren und auszahlen. Vielleicht auch ein Grund, warum Wohnungslose 2018, laut einer Studie der GOE Bielefeld, im Schnitt 2,7 Jahre in Unterkünften der stadteigenen AöR Fördern & Wohnen verwahrt wurden. Inzwischen dürfte diese Verweildauer noch deutlich gestiegen sein.
Da sind psychische Gewalt gegen, und Missbrauch von Kindern, nur läppische Kollateralschäden für die Verantwortlichen, die nicht mal zu deren Lasten gehen sondern auch noch zum Geschäftsmodell gehören.
Die Ignoranz unseres Rechtsstaates durch Bedienstete der Hamburger Justiz ist seit langem bekannt, mittlerweile sogar, hinsichtlich der vorsätzlichen Missachtung der DSGVO. (Entsprechende Dokumente liegen dem Autor vor).