Mißfelder: CDU/CSU-Bundestagsfraktion würdigt 40. Jahrestag des Beitritts Deutschlands zu den Vereinten Nationen

Am 18. September 1973 traten die Bundesrepublik
Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik als 133. und 134.
Mitgliedsland den Vereinten Nationen bei. Dazu erklärt der
außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp
Mißfelder:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion würdigt den 40. Jahrestag des
Beitritts Deutschlands zu den Vereinten Nationen. Mit diesem Beitritt
kehrte Deutschland als anerkanntes Mitglied in die Weltgemeinschaft
zurück. Die Vereinten Nationen bleiben für uns das zentrale
Instrument der Völkergemeinschaft, um Frieden zu sichern, Entwicklung
zu fördern sowie Hunger, Armut oder Krankheiten zu bekämpfen.
Dementsprechend erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel im September
2007 vor der Vollversammlung in New York, dass die Vereinten Nationen
der Ort sind, an dem verbindliche gemeinsame Antworten auf die
globalen Herausforderungen gegeben werden.

Nach dem Ende der 17jährigen deutschen Doppelmitgliedschaft in
Folge der Vollendung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 hat
sich Deutschland zu einem der wichtigsten Mitgliedstaaten der
Vereinten Nationen entwickelt. Obwohl wir hinsichtlich unserer
Bevölkerung nur den 16. Platz einnehmen, sind wir die viertgrößte
Volkswirtschaft nach den USA, China und Japan. Bei den
Pflichtbeiträgen zum ordentlichen Haushalt nimmt Deutschland mit 7,1
Prozent zum VN-Gesamthausfalt seit Jahren den dritten Platz ein. Auch
an der Friedenssicherung ist Deutschland aktiv beteiligt. So nehmen
derzeit etwa 7.000 Soldaten an Friedensmissionen teil, die durch die
Vereinten Nationen mandatiert worden sind. Hinzu kommen 200
Blauhelmsoldaten unter VN-geführten Einsätzen.

Die Vereinten Nationen stehen heute vor gewaltigen
Herausforderungen. Nach dem Ende des Kalten Krieges sind nicht mehr
zwischenstaatliche Auseinandersetzungen die größte Herausforderung,
sondern religiöse und ethnische Konflikte, die zu Bürgerkriegen und
zum Zerfall von Staaten führen. Das Beispiel Syrien hat der
Weltgemeinschaft vor Augen geführt, dass gegenwärtig geeignete
Instrumente fehlen, um diesen Bürgerkrieg, in dem sogar chemischen
Waffen eingesetzt worden sind, einzudämmen. Angesichts dieser
Erfahrungen wird es eine zentrale Aufrage für die Zukunft sein, bei
ähnlichen Konflikten schneller und wirksamer zu reagieren. Ein
Instrument, das weiterzuentwickeln ist, ist die sogenannte
responsibility to protect als Verpflichtung, die Zivilbevölkerung vor
Tod und Vertreibung zu schützen.“

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