Das Referendum über die Amtsenthebung des
rumänischen Präsidenten Traian Basescu ist vom Verfassungsgericht des
Landes für ungültig befunden worden. Dazu erklärt der außenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder:
„Das Urteil des rumänischen Verfassungsgerichtes macht deutlich,
dass die von der Regierung Victor Ponta unternommenen Versuche,
Präsident Traian Basescu unter Missachtung rechtsstaatlicher
Prinzipien des Amtes zu entheben, endgültig gescheitert sind. Die
Koalition aus Sozialdemokraten und Nationalliberalen hat Machtpolitik
über das geltende Gesetz gestellt und damit dem Ansehen Rumäniens
Schaden zugefügt.
Ministerpräsident Ponta hat angekündigt, das Urteil des
Verfassungsgerichtes zu akzeptieren. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
nimmt Herrn Ponta beim Wort und geht davon aus, dass sich seine
Regierung künftig keiner zweifelhaften Methoden mehr bedienen wird.
Rumänien ist als Mitglied der Europäischen Union zur Einhaltung
rechtsstaatlicher Prinzipen verpflichtet. Es muss für den
Ministerpräsidenten eines EU-Mitgliedsstaates selbstverständlich
sein, diese Prinzipien zu achten und zu verteidigen, ohne dass das
obersten Gericht seines Landes ihn daran erinnern muss.“
Hintergrund:
Die von der Regierung Ponta eingeleitete Volksabstimmung über den
Verbleib Basescus im Präsidentenamt fand am 29. Juli statt. Damit das
Referendum Gültigkeit erlangt hätte, hätten mindestens 50 Prozent der
Wahlberechtigten ihr Votum abgeben müssen. Mit einer tatsächlichen
Beteiligung von 46,2 Prozent wurde dieses Quorum jedoch verfehlt.
Sowohl Ministerpräsident Ponta als auch Interimspräsident Crin
Antonescu hatten das Ergebnis angezweifelt. Das rumänische
Verfassungsgericht hat nun bestätigt, dass die Abstimmung nicht
gewertet werden und Basescu rechtmäßig in sein Amt zurückkehren kann.
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