Die Pflegereform 2008 verschärfte die Kontrollen in der Pflege und führte eine Notenvergabe von 1 bis 10 ein. Abzustellen ist dabei auf die Ergebnisqualität, so §§ 114 ff SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz). Hohe, nachweisliche Pflegequalität und gute Prüfungsergebnisse sind für Pflegeeinrichtungen aus zwei Gründen wichtig.
Zum einen in ihrer Außenwirkung: Die Pflegereform von 2008 sieht neben dem jährlichen „Pflegeheim-TÜV“ die Veröffentlichung der Prüfergebnisse in einer für Laien verständlichen Form u.a. im Internet vor. Das heißt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nutzen u.a. die veröffentlichten Pflegenoten als Entscheidungshilfe für oder gegen eine Einrichtung oder einen Dienst.
Zum anderen nach innen hin: Nachweislich gute Arbeit zu leisten, motiviert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und senkt letztlich die Fluktuation, die im Altenpflegebereich traditionell sehr hoch ist.
Elektronische Qualitätskontrollen mit dem elektronischen Qualitätssicherungssystem e-QSS des Ausschreibungs- und Qualitätssicherungsspezialisten Neumann & Neumann Projekt- und Beratungs GmbH mit Sitz in Steingaden schaffen Transparenz und unterstützen bei der kontinuierlichen Leistungsverbesserung in der Pflege. e-QSS kann im Pflegereich als internes Steuerungsinstrument genutzt werden. (http://www.neumann-neumann.de/software_e-qss.html)
e-QSS ermöglicht nämlich die kurzfristige Bereitstellung der Ergebnisse sowie eine Auswertung der Kontrollergebnisse über längere Zeiträume hinweg. Das heißt E-Kontrollen erlauben, bei bestehenden Pflegedefiziten kurzfristig zu reagieren. Und sie bringen Transparenz über die Entwicklung der Pflegeleistung und sind daher Grundlage auch für die kontinuierliche Qualitätsverbesserung.
Diese beständige Qualitätsverbesserung wiederum fördert zugleich nachhaltig die Mitarbeitermotivation und senkt die Personalfluktuation in stationären wie ambulanten Pflegeeinrichtungen: in Zeiten des Pflegekräftemangels ein wichtiger Vorteil. Durch die elektronisch erfassten Pflegevisiten kann mitarbeiterbezogen festgestellt werden, ob Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Entsprechend kann für die Mitarbeiter individuell die Fortbildung geplant werden.
Eva Neumann, Geschäftsführerin von Neumann & Neumann, weiß, dass der Einsatz des elektronischen Qualitätssicherungssystems e-QSS auch in der Pflege vollständige Leistungstransparenz und garantierte Pflegequalität mit überschaubarem Zeitaufwand und günstigen Kosten ermöglicht. Und sie weiß aus der Praxis ihrer Kunden, dass sich e-QSS als überzeugendes Führungsinstrument erweist. „e-QSS bildet auf der einen Seite das gesetzlich vorgeschriebene Prüfsystem sehr genau ab und lässt sich auf der anderen Seite problemlos an die Qualitätsziele und die Ausrichtung einer konkreten Senioreneinrichtung oder Pflegestation anpassen.“ (http://www.neumann-neumann.de)
