Mittelbayerische Zeitung: Kommentar von Katia Meyer-Tien zum Scheidungsrecht

Was eine einvernehmliche Scheidung ist, ist in
Deutschland klar geregelt. Die Partner müssen gemeinsam oder mit
Zustimmung des jeweils anderen die Scheidung einreichen, ein Jahr
getrennt gelebt und sich über das Sorgerecht für die Kinder und die
Teilung von Wohnung und Hausrat einig sein. Zu Recht kann man sich
fragen, warum es in solchen Fällen noch teure Anwälte und einen
vielbeschäftigten Richter braucht. Der Vorstoß der Standesbeamten,
einvernehmliche Scheidungen auch außergerichtlich klären zu dürfen,
müsste damit in Zeiten chronisch überlasteter Gerichte auf offene
Ohren stoßen. Theoretisch. Praktisch zeigt die Erfahrung ähnlicher
Initiativen in der Vergangenheit allerdings, dass es nicht nur die
Anwälte sind, die sich mit dem Verweis auf die oftmals komplizierte
Klärung von Teilbereichen einer solchen Lösung entgegenstellen. Auch
aus der Politik gibt es Bedenken, ohne anwaltlichen Beistand werde
eine faire und gleichberechtigte Trennung erschwert. Das ändert
nichts daran, dass der Vorschlag sinnvoll ist und den Blick öffnet
für alternative Regelungen in anderen Ländern. Und damit eine
spannende Debatte verspricht.

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