Die monatelange Hängepartie beim Wahlrecht
hätte sich die schwarz-gelbe Koalition sparen können. Selbstherrlich
und reichlich machtversessen hatten die Koalitionäre ein Gesetz
durchgepaukt, das vor einem Vierteljahr prompt wieder von den
Karlsruher Richtern gekippt wurde. Die Warnungen der Opposition,
einen vernünftigen und fairen Ausgleich für die Überhangmandate zu
schaffen, die vor allem für große Parteien mit vielen Direktmandaten
anfallen, wurden von Schwarz-Gelb leichtfertig in den Wind
geschlagen. Gestern nun kam etwas überraschend dann doch der
Durchbruch auf die Grundzüge eines neuen Wahlrechts, das genau den
Makel der Bevorzugung der Überhangmandate heilt. Die Crux am neuen
Modell ist allerdings, dass der Bundestag im Fall von vielen
Überhangmandaten für eine Partei kräftig aufgebläht wird. So wird das
neue Wahlrecht sicher etwas gerechter, aber ganz bestimmt nicht
billiger. Autor: Reinhard Zweigler
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