Mitteldeutsche Zeitung: BKA speichert Daten von 21 500 Sachsen-Anhaltern/ Kriterien sind unter anderem „Drogensucht“, „Ansteckungsgefahr“ und „Geisteskrank“.

Beim Bundeskriminalamt (BKA) sind 21 503
sogenannte personengebundene Hinweise über Sachsen-Anhalter
gespeichert, auch wenn sie ohne Vorstrafe sind. Das berichtet die in
Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Montag-Ausgabe). Die
Angaben sind bundesweit für Polizeibehörden verfügbar. Die
Betroffenen sind nach 13 Kategorien geordnet. Das geht aus der
Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des
Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel (Grüne) hervor. Striegel und
die Linken-Innenexpertin Henriette Quade sehen darin die Gefahr, dass
Betroffene von der Polizei diskriminiert würden.

Um als Bürger erfasst zu werden, muss man nicht vorbestraft sein,
es reicht ein begründeter Anfangsverdacht. Die Daten werden auch
gespeichert, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.
„Personengebundene Hinweise dienen primär dem Schutz des Betroffenen
und der Eigensicherung von Polizeibediensteten“, sagte
Ministeriumssprecherin Anke Reppin. Der Hinweis „Ansteckungsgefahr“
etwa sensibilisiere die Beamten „schon bei der Vorbereitung
polizeilicher Maßnahmen Vorkehrungen zum Infektionsschutz zu
treffen“. So könnten Gesundheitsgefahren für die Beamten gemindert
werden.

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Hartmut Augustin
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