Führende Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
wollen trotz des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH) nicht auf die Einführung der Vorratsdatenspeicherung
verzichten. „Die Vorratsdatenspeicherung kommt so sicher wie das Amen
in der Kirche, weil sie kommen muss“, sagte der Justiziar der
Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), der in Halle erscheinenden
„Mitteldeutschen Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe). „Der Ball ist in
Brüssel bei der Kommission und im Europäischen Parlament.“ Die
EU-Kommission müsse eine neue Richtlinie erarbeiten, und das
Parlament müsse ihr zustimmen. Der Vorsitzende des
Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hält auch einen
nationalen Alleingang für möglich. „An der fachlichen Notwendigkeit
von Mindestspeicherfristen hat die Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes überhaupt nichts geändert“, erklärte er der
„Mitteldeutschen Zeitung“. „Die entscheidende Frage ist jetzt, ob die
große Koalition noch den politischen Willen hat, eine Neuregelung auf
den Weg zu bringen. Ich bin jedenfalls dafür, in dieser
Legislaturperiode noch ein Gesetz zu machen – und zwar nach Maßgabe
der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen
Gerichtshofes.“ Uhl und Bosbach reagierten auf einen Bericht vom
Wochenende, wonach weder Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) noch
Justizminister Heiko Maas (SPD) das Thema vor der nächsten
Bundestagswahl noch einmal anfassen und nur dann erneut aktiv werden
wollen, wenn die EU-Kommission eine neue Richtlinie vorlegt.
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