Mitteldeutsche Zeitung: Wohnkosten bei Hartz IV/ Kläger fordern mehr Geld vom Jobcenter

Halle. Das Bundessozialgericht hat die Forderung von
Langzeitarbeitslosen nach der Übernahme höherer Wohnkosten in
Flächenlandkreisen mit einem Grundsatzurteil bekräftigt. Das
berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung
(Donnerstag-Ausgabe). Im Zentrum der Verhandlung stand am Mittwoch
die Frage, wie teuer die Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern sein
dürfen. Das Gericht befand die Vorgehensweise der Jobcenter zur
Ermittlung einer angemessenen Miete für unzulässig und ordnete eine
Überprüfung an.

Geklagt hatten Betroffene aus dem Harz, der Börde und dem
Salzlandkreis. Die Landkreise hatte von einer Hamburger Firma eine
Durchschnittsmiete für Hartz-IV-Empfänger errechnen lassen, die
deutlich unter den Richtwerten des Bundessozialgerichtes liegt. „Für
die Kläger und Menschen mit einem niedrigen Einkommen geht es um eine
existenzielle Frage“, sagte der Vorsitzende Richter. Tausende
Betroffene dürfen nun auf eine Erstattung nicht übernommener
Wohnkosten hoffen.

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